Allgemeine Geschäftsbedingungen — Soglee
Version 1.9 · Stand 27.08.2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung Soglee zwischen
Tobias Eisele, Oleanderhof 7, 24944 Flensburg, Deutschland (nachfolgend „Anbieter")
und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde").
(2) Soglee richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt seine Unternehmereigenschaft im Rahmen der Registrierung ausdrücklich und gibt dabei Firmierung, Rechtsform und Geschäftsanschrift an. Der Anbieter bewirbt sein Angebot ausschließlich gegenüber Unternehmern und weist hierauf im Bestellprozess sowie auf seiner Website hin.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Diese Fassung wird dem Kunden bei Vertragsschluss in einer speicherbaren Form zur Verfügung gestellt und ist ihm dauerhaft im Kundenkonto zugänglich.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrags eine webbasierte Anwendung zur Verfügung, mit der der Kunde
a) Anfragen und Interessenten erfassen, verwalten und nachverfolgen kann,
b) über die WhatsApp Business Platform mit seinen Endkunden kommunizieren kann,
c) automatisierte Nachfassnachrichten und Terminerinnerungen einrichten kann,
d) Auswertungen über den Bearbeitungsstand seiner Anfragen abrufen kann,
e) ergänzende Funktionen gemäß der Leistungsbeschreibung nutzen kann — etwa den E-Mail-Versand über ein selbst angebundenes eigenes Postfach, Bewertungs- und Rückmelde-Funktionen, Meldungen auf eigene Geräte sowie KI-gestützte Vorschläge. Für die Verfügbarkeit und Sicherheit vom Kunden selbst angebundener eigener Dienste — etwa seines E-Mail-Postfachs — ist der Kunde verantwortlich.
(2) Die Software wird nicht überlassen, sondern über das Internet zur Nutzung bereitgestellt. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder auf Installation auf eigenen Systemen des Kunden besteht nicht.
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Leistungsbeschreibung auf soglee.de. Der Anbieter entwickelt die Anwendung fortlaufend weiter. Funktionale Erweiterungen sind zulässig. Änderungen bestehender Funktionen sind zulässig, soweit ein triftiger Grund vorliegt — insbesondere technische Weiterentwicklung, Sicherheits- oder Rechtsanforderungen oder Änderungen der Dienste nach § 5 — und die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist; die Kernfunktionen nach Absatz 1 bleiben dabei erhalten. Wesentliche Änderungen kündigt der Anbieter mit angemessenem Vorlauf in Textform an. Eine wesentliche Reduzierung des vereinbarten Leistungsumfangs berechtigt den Kunden zur außerordentlichen Kündigung; die gesetzlichen Mängelrechte (§ 11) bleiben unberührt.
(4) Nicht Vertragsgegenstand sind insbesondere: die Planung, Schaltung und Betreuung von Werbeanzeigen, die Erstellung von Werbemitteln, Beratungs- und Coachingleistungen sowie sonstige Agenturleistungen. Solche Leistungen erbringt der Anbieter gegebenenfalls auf Grundlage gesonderter Verträge unter anderer Firmierung. Ein Vertrag über Soglee begründet weder einen Anspruch auf solche Leistungen noch setzt er sie voraus.
(5) Die Anwendung enthält Bestandteile Dritter, die eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Diese bleiben unberührt und schränken die vertragsgemäße Nutzung durch den Kunden nicht ein.
§ 3 Vertragsschluss, Registrierung, Erklärungen
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er den Registrierungsprozess vollständig durchläuft, diesen AGB einschließlich des als Anlage 1 beigefügten Vertrags zur Auftragsverarbeitung zustimmt und den Bezahlvorgang abschließt. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der erfolgreichen Zahlungsautorisierung durch den Zahlungsdienstleister zustande. Der Kunde erhält hierüber unverzüglich eine Bestätigung in Textform.
(3) Die Person, die die Registrierung vornimmt, versichert, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein. Der Kunde muss sich deren Erklärungen zurechnen lassen.
(4) Der Kunde macht bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben und aktualisiert Änderungen unverzüglich im Kundenkonto. Dies gilt insbesondere für Firmierung, Anschrift und Vertretungsverhältnisse, da diese Angaben Bestandteil des Vertrags zur Auftragsverarbeitung sind.
(5) Erklärungen des Anbieters — insbesondere Ankündigungen nach § 7 Abs. 7, § 9 Abs. 3, § 15 und § 17 — erfolgen in Textform an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse. Der Kunde hält diese Adresse aktuell und stellt sicher, dass Nachrichten an sie empfangen werden können. Versäumt der Kunde die Aktualisierung, muss er eine Erklärung, die an die zuletzt hinterlegte Adresse gesendet wurde, gegen sich gelten lassen. Dies gilt nicht, wenn dem Anbieter die Unzustellbarkeit bekannt ist; in diesem Fall wiederholt er die Mitteilung in zumutbarer Weise, etwa durch einen Hinweis bei der nächsten Anmeldung in der Anwendung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln über den Zugang von Erklärungen.
(6) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und sichert sie gegen unbefugten Zugriff. Er meldet dem Anbieter unverzüglich, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen. Für Handlungen, die über sein Konto vorgenommen werden, ist der Kunde verantwortlich, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.
(7) Der Kunde kann weiteren Personen seines Betriebs eigene Zugänge einrichten. Er stellt sicher, dass diese Personen die Pflichten aus diesem Vertrag einhalten, und steht für ihr Verhalten wie für eigenes ein.
§ 4 Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Nutzungsumfang
(1) Der Anbieter stellt die Anwendung am Übergabepunkt — dem Routerausgang des Rechenzentrums — mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Monatsmittel bereit. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden (§ 11) bleiben von den Absätzen 1 und 2 unberührt.
(2) Nicht als Ausfallzeit gelten:
a) angekündigte Wartungsarbeiten, die mit einem Vorlauf von mindestens 24 Stunden mitgeteilt werden und vier Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten, vorzugsweise zwischen 22:00 und 06:00 Uhr;
b) Zeiten höherer Gewalt nach § 13;
c) Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Störungen des Internets, der Netze Dritter oder der Dienste nach § 5, soweit der Anbieter sie nicht zu vertreten hat;
d) Störungen, die der Kunde zu vertreten hat.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, dringend erforderliche Sicherheitsmaßnahmen auch ohne Vorankündigung durchzuführen.
(4) Der Anbieter erbringt Support in Textform an kontakt@soglee.de. Eine bestimmte Reaktionszeit ist nicht vereinbart, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(5) Angemessener Nutzungsumfang. Das Entgelt nach § 7 ist auf eine Nutzung ausgelegt, die dem Betrieb eines einzelnen Standorts entspricht. Richtwerte hierfür nennt die Leistungsbeschreibung auf soglee.de. Übersteigt die Nutzung diesen Rahmen erheblich und dauerhaft — insbesondere durch außergewöhnlich hohe Datenmengen, Kontaktzahlen oder Abfragefrequenzen —, weist der Anbieter den Kunden darauf hin und unterbreitet ihm ein Angebot für ein angepasstes Entgelt. Kommt binnen vier Wochen keine Einigung zustande, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine sofortige Sperrung oder eine nachträgliche Berechnung erfolgt nicht.
(6) Der Anbieter darf technische Maßnahmen ergreifen, um die Stabilität des Dienstes für alle Kunden zu sichern, insbesondere eine Begrenzung der Abfragefrequenz. Die vertragsgemäße Nutzung darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
§ 5 Drittanbieterdienste, insbesondere Meta und WhatsApp
(1) Wesentliche Funktionen von Soglee setzen die Nutzung der WhatsApp Business Platform der Meta Platforms Ireland Limited voraus. Diese Leistung erbringt nicht der Anbieter, sondern Meta.
(2) Der WhatsApp Business Account und die verwendete Rufnummer stehen in der Verfügungsbefugnis des Kunden. Der Kunde schließt die erforderlichen Nutzungsbedingungen unmittelbar mit Meta ab und ist an diese gebunden. Endet der Vertrag mit dem Anbieter, bleiben Account und Rufnummer beim Kunden.
(3) Der Anbieter ist gegenüber Meta als technischer Anbieter tätig und deshalb verpflichtet, bestimmte Vorgaben von Meta an seine Kunden weiterzugeben. Der Kunde erkennt an, dass die jeweils geltenden WhatsApp Business Terms, die WhatsApp Business Messaging Policy und die Meta Commerce Policy für die Nutzung der Messenger-Funktionen ergänzend gelten und dass ein Verstoß zur Sperrung durch Meta führen kann. Der Anbieter verlinkt die aktuellen Fassungen in der Anwendung.
(4) Entgelte, die Meta für den Nachrichtenversand erhebt, trägt der Kunde unmittelbar gegenüber Meta. Sie sind im Entgelt nach § 7 nicht enthalten. Der Anbieter hat auf die Preisgestaltung von Meta keinen Einfluss.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Änderungen, Einschränkungen, Preisanpassungen, Sperrungen oder die vollständige Einstellung von Diensten Dritter, soweit er diese Umstände nicht selbst zu vertreten hat; die Haftung nach § 12 bleibt unberührt. Führen solche Umstände dazu, dass eine Funktion dauerhaft nicht mehr erbracht werden kann, ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung berechtigt; im Voraus gezahlte Entgelte werden zeitanteilig erstattet.
(6) Wird der WhatsApp Business Account des Kunden durch Meta gesperrt oder eingeschränkt, berührt dies die Zahlungspflicht nach § 7 nicht, sofern der Anbieter die Sperrung nicht zu vertreten hat. Der Anbieter unterstützt den Kunden im zumutbaren Umfang bei der Klärung mit Meta. Dauert eine Sperrung oder Einschränkung, die weder der Kunde noch der Anbieter zu vertreten hat, länger als 30 Tage ununterbrochen an, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach werden zeitanteilig erstattet. Hat der Kunde die Sperrung zu vertreten, bleibt die Zahlungspflicht in voller Höhe bestehen.
§ 6 Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden
(1) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher für alle Daten, die er in die Anwendung einbringt oder über sie verarbeiten lässt, insbesondere für die Daten seiner Endkunden und Interessenten.
(2) Der Kunde stellt insbesondere sicher, dass
a) für jede Verarbeitung eine Rechtsgrundlage besteht;
b) er seine Endkunden nach Art. 13 DSGVO informiert und eine eigene, öffentlich erreichbare Datenschutzerklärung vorhält;
c) für werbliche Nachrichten die nach § 7 Abs. 2 UWG erforderliche Einwilligung vorliegt und nachweisbar dokumentiert ist;
d) Widersprüche gegen den Empfang weiterer Nachrichten unverzüglich beachtet werden;
e) die von ihm eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
(3) Besondere Kategorien personenbezogener Daten. Der Kunde erhebt über die Anwendung keine Daten besonderer Kategorien im Sinne des Art. 9 DSGVO, insbesondere keine Gesundheitsdaten. Er fragt solche Angaben weder in Formularen noch in automatisierten Nachrichten noch in Vorlagen ab. Macht eine betroffene Person von sich aus entsprechende Angaben, erfasst der Kunde diese nicht strukturiert, wertet sie nicht aus und verwendet sie nicht zur Segmentierung. Angaben, die für die Erbringung einer Dienstleistung erforderlich sind — etwa Verträglichkeiten bei Farbbehandlungen — erhebt der Kunde außerhalb der Anwendung und auf eigener Rechtsgrundlage.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und trifft ohne dessen Zustimmung keine Anerkenntnisse oder Vergleiche.
(5) Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Einhaltung von Absatz 2 lit. c technisch: Der automatisierte Versand werblicher Nachrichten wird technisch unterbunden, sobald in der Anwendung ein Widerspruch (etwa ein „STOP“), eine verneinte Einwilligungs-Antwort oder eine bei der Übernahme von Bestandskontakten fehlende Einwilligung dokumentiert ist. Diese Sperre kann der Kunde nicht deaktivieren. Sie entbindet ihn nicht von seiner Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Einwilligung.
(6) Untersagt sind insbesondere: der Versand unerwünschter Werbung, die Nutzung der Anwendung zu rechtswidrigen Zwecken, das Umgehen von Zugangsbeschränkungen, automatisierte Massenabfragen sowie die Überlassung von Zugangsdaten an Dritte außerhalb des eigenen Betriebs.
(7) Weisungen im Sinne des Vertrags zur Auftragsverarbeitung erteilt der Kunde in Textform an kontakt@soglee.de oder über die dafür vorgesehene Funktion in der Anwendung.
(8) Maßnahmen von Meta. Verstößt der Kunde gegen die in § 5 Abs. 3 genannten Bedingungen von Meta und verhängt Meta deshalb Maßnahmen gegen den Anbieter — etwa die Einschränkung oder den Entzug seines Zugangs zur WhatsApp Business Platform oder Vertragsstrafen —, ersetzt der Kunde dem Anbieter den hieraus entstehenden Schaden und stellt ihn von hierauf gestützten Ansprüchen frei, sofern der Kunde den Verstoß zu vertreten hat. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter den Verstoß zu vertreten hat. Absatz 4 Satz 3 gilt entsprechend.
§ 7 Entgelte, Zahlung, Preisanpassung
(1) Es gilt das im Bestellprozess angezeigte Entgelt in der dort genannten Höhe. Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Abrechnungszeitraum. Der Kunde wählt im Bestellprozess zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Abrechnung. Der gewählte Zeitraum ist der Abrechnungszeitraum im Sinne dieser Bedingungen. Er wird in der Bestätigung nach Absatz 3 ausgewiesen.
(3) Der Kunde erhält die Bestätigung mit dem vereinbarten Entgelt und dem gewählten Abrechnungszeitraum in Textform.
(4) Bei Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, die eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, geht die Steuerschuld auf den Kunden über (Reverse-Charge-Verfahren). Der Kunde gibt eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an und teilt Änderungen unverzüglich mit. Für daraus entstehende Steuernachforderungen aufgrund unzutreffender Angaben haftet der Kunde.
(5) Das Entgelt ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde hält ein gültiges Zahlungsmittel vor.
(6) Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
(7) Preisanpassung. Der Anbieter kann das Entgelt mit einer Ankündigungsfrist von acht Wochen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums in Textform anpassen. Eine Anpassung erfolgt höchstens einmal je Vertragsjahr und höchstens um 20 % gegenüber dem bisherigen Entgelt; sie orientiert sich an der Entwicklung der Gesamtkosten des Anbieters, insbesondere für Hosting, Drittdienste, Zahlungsabwicklung und Personal. Sinken diese Kosten nachhaltig, gibt der Anbieter dies nach denselben Maßstäben an den Kunden weiter. Für darüber hinausgehende Änderungen des Entgelts bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zu diesem Zeitpunkt kündigen. Auf dieses Recht wird in der Ankündigung gesondert und hervorgehoben hingewiesen. Die Kündigung ist für den Kunden kostenfrei und löst keine Nachzahlungspflicht aus; bereits im Voraus gezahlte Entgelte werden zeitanteilig erstattet. Das angepasste Entgelt gilt ausschließlich für Abrechnungszeiträume, die nach dem Wirksamwerden beginnen. Kündigt der Kunde nicht, gilt das angepasste Entgelt ab dem genannten Zeitpunkt.
(8) Zahlungsverzug. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Anbieter geht in folgenden Stufen vor und informiert den Kunden auf jeder Stufe in Textform:
a) Ab dem Tag des fehlgeschlagenen Einzugs: Zahlungserinnerung. Der Zugang bleibt vollständig erhalten.
b) Ab dem 15. Tag des Verzugs: Der Anbieter kann den Zugang zu den Funktionen der Anwendung sperren. Der Zugriff auf Vertragsdokumente, Rechnungen, den vollständigen Datenexport, die Zahlungsfunktion und die Kündigungsfunktion bleibt erhalten. Die Daten des Kunden bleiben unverändert gespeichert.
c) Ab dem 31. Tag des Verzugs: Der Anbieter kann den Vertrag außerordentlich kündigen (§ 8 Abs. 5). Ab diesem Zeitpunkt gilt § 8 Abs. 6 bis 9.
Zahlt der Kunde vor Ausspruch der Kündigung, wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet. Die Zahlungspflicht für den Zeitraum der Sperrung bleibt bestehen.
(9) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind oder wenn die Gegenforderung mit der Hauptforderung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht oder entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 8 Laufzeit, Kündigung, Datenübergabe
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit entspricht dem nach § 7 Abs. 2 gewählten Abrechnungszeitraum — bei monatlicher Abrechnung ein Monat, bei jährlicher Abrechnung zwölf Monate. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Abrechnungszeitraum.
(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums ordentlich kündigen. Der Kunde wird bei jährlicher Abrechnung spätestens sechs Wochen vor Ablauf eines Abrechnungszeitraums in Textform an die bevorstehende Verlängerung und die Kündigungsfrist erinnert.
(3) Der Kunde kann jederzeit zur monatlichen Abrechnung wechseln; die Umstellung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam.
(4) Die Kündigung des Kunden erfolgt über die dafür vorgesehene Funktion im Kundenkonto oder in Textform an kontakt@soglee.de.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen § 6 sowie bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen.
(6) Exportfenster. Für 30 Tage ab Vertragsende bleibt der Zugang zur Exportfunktion erhalten. Der Kunde kann seine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (CSV oder JSON) herunterladen. Der Export umfasst mindestens Kontaktdaten, Konversationsverläufe, Statusangaben, Herkunftsangaben und die dokumentierten Einwilligungen. Der Export ist kostenfrei und wird nicht von offenen Forderungen abhängig gemacht.
(7) Archivfenster und Reaktivierung. Im Anschluss an das Exportfenster werden die Daten für weitere 60 Tage archiviert. Während dieser Zeit sind sie für den Kunden nicht abrufbar und werden vom Anbieter ausschließlich verwahrt — nicht ausgewertet, nicht verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Schließt der Kunde innerhalb des Archivfensters erneut einen Vertrag, stellt der Anbieter den Datenbestand wieder her. Nach einer Wiederherstellung gelten die Löschfristen des laufenden Betriebs.
(8) Endgültige Löschung. 90 Tage nach Vertragsende löscht der Anbieter sämtliche Daten des Kunden endgültig, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht und keine Nachweisdaten betroffen sind, deren Fristen die Datenschutzerklärung nennt (insbesondere Zustimmungsprotokolle und Rechnungsdaten). Der Anbieter weist den Kunden spätestens sieben Tage vor der Löschung in Textform darauf hin. Die Löschung wird auf Anfrage in Textform bestätigt. Nach diesem Zeitpunkt besteht kein Anspruch mehr auf Herausgabe, Wiederherstellung oder Export.
(9) Sofortige Löschung auf Wunsch. Der Kunde kann jederzeit die sofortige Löschung verlangen. Der Anbieter führt sie binnen 14 Tagen aus. Ein danach gestelltes Wiederherstellungsverlangen kann nicht erfüllt werden.
(10) Der Anbieter unterstützt den Kunden bei Vertragsende im zumutbaren Umfang bei der Trennung der technischen Verbindung zu dessen WhatsApp Business Account, sodass der Kunde diesen eigenständig oder mit einem anderen Anbieter weiternutzen kann.
(11) Endet der Vertrag vor Ablauf eines im Voraus bezahlten Abrechnungszeitraums aufgrund einer außerordentlichen Kündigung, die der Kunde nicht zu vertreten hat, erstattet der Anbieter das Entgelt zeitanteilig.
(12) Die Aufbewahrung nach den Absätzen 6 bis 8 erfolgt ausschließlich im Interesse des Kunden und auf dessen im Vertrag zur Auftragsverarbeitung erteilte Weisung. Sie begründet kein eigenes Nutzungsrecht des Anbieters an den Daten. Von den Fristen dieses Paragraphen unberührt bleibt die laufende Löschung von Interessenten- und Endkundendaten 24 Monate nach dem letzten Kontakt.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Endkunden des Kunden ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Grundlage ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der als Anlage 1 Bestandteil dieser AGB ist. Er wird gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO in elektronischer Form geschlossen.
(2) Für die Verarbeitung der Daten des Kunden selbst ist der Anbieter Verantwortlicher. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Die aktuelle Liste ist unter soglee.de/unterauftragsverarbeiter abrufbar. Änderungen kündigt der Anbieter mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ankündigung aus sachlichem, datenschutzbezogenem Grund widersprechen; kann keine Einigung erzielt werden, steht beiden Parteien ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.
§ 10 Nutzungsrechte, Daten des Kunden
(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Anwendung.
(2) Alle vom Kunden eingebrachten Daten bleiben seine Daten. Der Anbieter erwirbt daran keine Rechte über das zur Vertragserfüllung Erforderliche hinaus.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, aus der Nutzung gewonnene Daten in anonymisierter und aggregierter Form zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Anwendung sowie zur Erstellung von Statistiken zu verwenden. Ein Rückschluss auf den Kunden oder auf einzelne Personen ist dabei ausgeschlossen. Inhalte von Konversationen werden hiervon nicht erfasst.
(4) Der Anbieter verwendet die Daten des Kunden nicht zum Training von KI-Modellen und übermittelt sie nicht zu diesem Zweck an Dritte.
(5) Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, jederzeit widerruflichen Einwilligung.
§ 10a Schutz der Anwendung (Nachbau- und Reverse-Engineering-Verbot)
(1) Die Anwendung einschließlich ihrer Oberfläche, Abläufe, Texte, Gesprächslogiken und Vorlagen ist, soweit schutzfähig, urheberrechtlich und im Übrigen als Geschäftsgeheimnis im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG) geschützt.
(2) Dem Kunden ist es untersagt, die Anwendung ganz oder in Teilen nachzubauen oder nachbauen zu lassen, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder den Quellcode auf andere Weise zu ermitteln, soweit dies nicht durch §§ 69d, 69e UrhG zwingend erlaubt ist.
(3) Untersagt ist ferner, Dritten — insbesondere Wettbewerbern des Anbieters — Zugang zur Anwendung zu verschaffen oder Zugangsdaten zu überlassen sowie die Anwendung systematisch zum Zweck der Nachahmung zu analysieren (z. B. durch automatisiertes Auslesen oder die Dokumentation ganzer Ablaufstrecken).
(4) Erkenntnisse über den inneren Aufbau und die nicht offenkundige Funktionsweise der Anwendung, die der Kunde bei der Nutzung erlangt, gelten als vertrauliche Informationen im Sinne des § 16. Allgemeines Bedien- und Branchenwissen des Kunden bleibt frei.
(5) Bei einem Verstoß ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach § 14 zu sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
§ 11 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Bereitstellung der Anwendung. Es gilt Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) mit den nachfolgenden Maßgaben.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an und unterstützt den Anbieter im zumutbaren Umfang bei der Eingrenzung.
(4) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit begründen keine Mängelrechte.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf den jeweils höheren der beiden folgenden Beträge: 5.000 € je Schadensfall oder das vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Entgelt; für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres gilt das Doppelte des jeweils maßgeblichen Betrags. Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass diese Beträge dem bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden entsprechen. Sie berücksichtigen dabei, dass der Kunde seinen Datenbestand jederzeit exportieren kann und dass der Anbieter keine Verantwortung für den geschäftlichen Erfolg von Werbemaßnahmen des Kunden übernimmt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Der Anbieter erstellt tägliche Datensicherungen und stellt dem Kunden jederzeit eine Exportfunktion zur Verfügung. Bei leicht fahrlässig verursachtem Verlust von Daten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer täglicher Datensicherung angefallen wäre. Nutzt der Kunde die bereitstehende Exportmöglichkeit trotz zumutbarer Gelegenheit nicht, ist dies als Mitverschulden (§ 254 BGB) zu berücksichtigen. Die Haftung nach Absatz 1 — insbesondere für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit — bleibt von diesem Absatz unberührt.
(6) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aus diesem Vertrag verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1.
(7) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(8) Ansprüche nach Art. 82 DSGVO bleiben von den Regelungen dieses Paragraphen unberührt.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf einem Ereignis höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegende Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsversorgung sowie Arbeitskämpfe, an denen die betroffene Partei nicht beteiligt ist.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer. Die vertraglichen Pflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses.
(3) Dauert das Ereignis länger als sechs Wochen an, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte werden zeitanteilig erstattet.
§ 14 Sperrung des Zugangs
(1) Der Anbieter kann den Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde gegen § 6 verstößt, oder wenn dies zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit des Systems oder Dritter erforderlich ist.
(2) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die Sperrung und ihren Grund und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Er hebt die Sperrung auf, sobald der Grund entfallen ist.
(3) Während einer Sperrung bleibt der Zugriff auf Vertragsdokumente, Datenexport und Kündigungsfunktion erhalten.
§ 15 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit dies erforderlich ist zur Anpassung an
a) geänderte gesetzliche Anforderungen oder höchstrichterliche Rechtsprechung,
b) geänderte Bedingungen eingesetzter Drittanbieter,
c) die Behebung einer nachträglich entstandenen Regelungslücke, deren Fortbestand die Durchführung des Vertrags erheblich erschweren würde,
und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Nicht auf diesem Weg geändert werden das Entgelt, der wesentliche Leistungsumfang nach § 2 Abs. 1, die Laufzeit- und Kündigungsregelungen nach § 8 sowie die Haftungsregelungen nach § 12. Änderungen dieser Regelungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(3) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt, unter Gegenüberstellung der alten und der neuen Fassung. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist widersprechen. Widerspricht er nicht, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird er in der Mitteilung gesondert und hervorgehoben hingewiesen.
(4) Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
(5) Für Änderungen des Entgelts gilt ausschließlich § 7 Abs. 7.
§ 16 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen. Die Parteien verpflichten ihre Mitarbeitenden und eingesetzten Dritten entsprechend.
§ 17 Vertragsübernahme, Abtretung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen zu übertragen, insbesondere im Rahmen der Umwandlung des Geschäftsbetriebs in eine Gesellschaft oder einer Veräußerung des Geschäftsbetriebs. Der Anbieter kündigt eine solche Übertragung mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Übertragung außerordentlich zu diesem Zeitpunkt kündigen.
(2) Eine Übertragung nach Absatz 1 lässt den Vertrag zur Auftragsverarbeitung unberührt; der übernehmende Rechtsträger tritt auch in diesen ein. Voraussetzung der Übertragung ist, dass der übernehmende Rechtsträger sämtliche Pflichten aus dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung einschließlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen und der bestehenden Unterauftragsverarbeiter unverändert übernimmt. Die Ankündigung nach Absatz 1 benennt den übernehmenden Rechtsträger mit Firmierung und Anschrift. Widerspricht der Kunde aus einem sachlichen, datenschutzbezogenen Grund, gilt § 9 Abs. 3 entsprechend.
(3) Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Flensburg. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder verlegt er seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland, ist ebenfalls Flensburg Gerichtsstand.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang (§ 305b BGB).
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage 1: Vertrag zur Auftragsverarbeitung samt dessen Anlagen 1–3 (einschließlich der Liste der Unterauftragsverarbeiter)